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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Allen Verkaufs- und Liefergeschäften liegen ausschließlich nachfolgende Bedingungen zugrunde; abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, selbst wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen, und sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden.

1.2 Der Käufer erkennt unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Erteilen seiner ersten Bestellung an. Sie gelten bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer einzelnen Auftragserteilung im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht besonders auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

1.3 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

1.4 Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf der Käufer keine Ansprüche auf Dritte übertragen.

2. Angebote

Angebote sind bzgl. Preis und Lieferzeit freibleibend. Die in den Angeboten gemachten Gewichts- und Maßangaben und Abbildungen sind unverbindlich. In Angeboten zu Sonderventilen und nach Mustern und Zeichnungen abgegebene Preise haben zur Voraussetzung, dass die genannten Sorten und Mengen ungekürzt zur Bestellung kommen.

3. Aufträge

Aufträge nehmen wir durch schriftliche Bestätigung an. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

4. Preise, Zahlung, Leistungsfähigkeit und Gegenrechte des Käufers

4.1 Die genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Verpackung , Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherung, Zoll sowie Kosten etwaiger Rücksendungen des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. Bei Versand in Leihbehältern der Deutschen Bundesbahn ist neben den Verpackungskosten die Miete des Behälters zu entrichten.

4.2 Tritt eine wesentliche Erhöhung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang erhöht werden. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu.

4.3 Zahlungen sind nur an uns zu leisten. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne jeden Abzug oder innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto zu erfolgen. Skontoabzug erkennen wir nur an, wenn der Käufer keine älteren Verbindlichkeiten uns gegenüber hat. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen.

4.4 Erhalten wir, sofern wir vorleistungspflichtig sind, nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers, insbesondere über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers - z.B. durch Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Zahlungseinstellung, Geschäftsauflösung oder wenn der Käufer fällige Rechnungen mehrmals trotz Mahnung nicht bezahlt - können wir, wenn die Tatsachen geeignet sind unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, die uns obliegende Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. Wir können eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Käufer Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.

4.5 Kommt der Käufer uns gegenüber schuldhaft in Zahlungsverzug oder tritt die mangelnde Leistungsfähigkeit (Ziffer 4.4 dieser Bedingungen) durch Verschulden des Käufers ein, können wir den Kaufpreis und die sonstigen noch offenen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig stellen.

4.6 Wechsel und Schecks aller Art werden nur nach Vereinbarung und unter Vorbehalt der Zahlung angenommen. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Kosten. Wir haften für die rechtzeitige Vorlegung und Weiterberechnung von Wechsel- und Scheckprotesten nur im Rahmen der Haftungsregelung in Ziffer 7 dieser Bedingungen.

4.7 Der Käufer kann nur dann gegen unsere Ansprüche aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind. Dieses gilt nicht soweit die Gegenansprüche des Käufers auf einer mangelhaften Leistung unsererseits beruhen.

5. Lieferung

5.1 Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten.

5.2 Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das Absenden der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist.

5.3 Im Fall höherer Gewalt oder bei Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Ereignisse, die wir ohne eigenes Verschulden nicht abwenden konnten (auch wenn sie beim Vorlieferanten eingetreten sind), z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Ausschuss bei einem wichtigen Arbeitsstück, behördlichen Anordnungen usw. verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen, unseren betrieblichen Erfordernissen gerecht werdenden Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate oder wird uns die Lieferung oder Leistung unmöglich, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer durch uns oder mit dem Melden der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über, auch bei Frankolieferung und trotz Eigentumsvorbehalt. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen, wobei wir nicht für billigste und schnellste Lieferung garantieren.

5.5 Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.

5.6 Für die Rücknahme von Waren aufgrund von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf. Ware, welche ohne einer von uns vorher vergebenen Warenrücknahmenummer zurückgeschickt wird, wird nicht von uns entgegengenommen. Die entsprechenden Rücknahmekosten werden von uns von Fall zu Fall bekannt gegeben.

6. Haftung für Mängel

6.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gem. §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Prüfungspflichten nachgekommen ist. Der Kunde hat uns die Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang am Empfangsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

6.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so haben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung).

6.3 Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist von mindestens 2 Wochen hinaus oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für die die Haftung gem. Ziffer 7 dieser Bedingungen nicht ausgeschlossen ist.

6.4 Mängelansprüche des Käufers verjähren innerhalb von zwei Jahren seit Ablieferung der Sache.

6.5 Soweit der Käufer Mängelansprüche gegen uns aufgrund von öffentlichen Äußerungen von uns, eines Herstellers oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war.

6.6 Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet.

6.7 Wenn der Käufer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Abnehmer des Käufers den Kaufpreis gemindert hat (§478 BGB), gelten die gesetzlichen Rechte des Käufers bei Mängeln ohne die in dieser Bestimmung genannten Einschränkungen der Gewährleistungsrechte mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche. Der Käufer muss uns wegen des von dem Endabnehmers geltend gemachten Mangels die sonst erforderliche Frist nicht setzen.

7. Haftung, Rücktritt

7.1 Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden gilt dieser Haftungsausschluss nicht, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere leitenden Angestellten beruhen, eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde oder eine sonstige, nicht als wesentliche Vertragspflicht einzustufende Pflicht, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder vorsätzlich oder grob fahrlässiger Verletzung einer sonstigen Pflicht durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung jedoch der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.2 Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.3 Soweit der Käufer anstelle von Schadensersatz statt der Leistung von uns Ersatz der Aufwendungen verlangt, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

7.4 Der Käufer ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware auch bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und künftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer in unserem Eigentum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten Kontokorrent-Saldos mit dem Käufer. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel besteht unser Eigentumsvorbehalt solange, bis der Betrag uns gutgeschrieben ist und der Käufer sämtliche Nebenkosten bezahlt hat.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware beschädigt, abhanden gekommen, gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Käufers gegenüber seinen Abnehmern aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Preises für die Vorbehaltsware (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab. Nimmt der Käufer die Kaufpreisforderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Kunden auf, tritt er auch die sich hieraus ergebene Saldoforderung an uns ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nachBearbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

8.3 Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

8.4 Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird stets für uns vorgenommen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu dem der anderen bearbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. Sofern die Verarbeitung in der Weise erfolgt, dass die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt.

8.5 Wir verpflichten uns, die nach den vorstehenden Bestimmungen uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

9. Zeichnungen, Dokumente

Von uns erhaltene Zeichnungen, Unterlagen oder Entwürfe dürfen vom Empfänger nicht irgendwelchen dritten Personen bekanntgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Käufer zum Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, sind überlassene Zeichnungen und Unterlagen vom Empfänger zurückzusenden.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Unwirksamkeit einzelner Klauseln

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist unser Firmensitz, Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt.

Stand Januar 2015, Buschjost Magnetventile GmbH & Co. KG
32602 Vlotho, Germany
Tel. +49 (0) 5731 - 79 82 00
eMail: service@buschjostventile.de

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